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Rechtsschutz für Gemeinden (RS818.1)
Versicherungsschutz auf die gemeindeeigenen
Gesellschaften, die aus förderungs- und steuerrechtlichen Gründen errichtet wurden, Vereine zur
Förderung der Infrastruktur und gemeindeeigene KGs, sofern diese kein [...] Ausübung seiner
Tätigkeit) Versicherungsschutz auch für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes, wenn und soweit die Abwehr des
Dienstfahrten-Kaskoversicherung für Landesbedienstete (KA852) (KA852)
erung
für Landesbedienstete - KA852
1. Versicherungsschutz wird für jene Fahrten gewährt, die aufgrund dienstlicher Anordnung mit
dem Privat-Pkw des Dienstnehmers durchgeführt werden, auch wenn der [...] Anreise zum Einsatzort)
- Fahrten zu Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
- Versichert ist grundsätzlich der Privat-Pkw des Dienstnehmers. Falls der Dienstnehmer im
Einzelfall ein fremdes Kraftfahrzeug
Umwelteigenschäden durch Ölprodukte (AH2001.21)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Sachschäden durch Umweltstörung auf eigenem
Grund - AH2001.21
1. Diese Deckungserweiterung gilt nur unter der Voraussetzung, dass auch die besondere
Vereinbarung Sachschäden [...] Umweltstörung (Art 6 AHVB)
versicherten Menge.
3. Rettungskosten- und Entsorgungskosten auf eigenem Grund (Eigentum und Besitz, wie zB
Leasing Miete, Pacht) sind abweichend von Art 1.2, Art. 7.5.3 und
Versicherungsbedingungen der Pflegerentenversicherung - 2005 (VBPRV2005)
sind Sie sechs Wochen lang gebunden. Die Frist beginnt mit dem Tag der
Antragstellung.
(3) Vertragsgrundlage sind die Lebensversicherungsurkunde, der vereinbarte Tarif und die
Versicherungsbedingungen [...] der Versicherungsdauer eingetreten sind -
mindestens vier der sechs im folgenden genannten Grundverrichtungen des täglichen Lebens nicht ohne
tägliche Hilfe einer anderen Person verrichten kann.
Der [...] geltenden
Fassung des Strahlenschutzgesetzes, außer jene, die durch Heilbehandlungen
aufgrund eines Versicherungsfalles veranlasst waren, verursacht werden;
d) durch widerrechtliche Handlungen
GP-F-95 (GP-F-95)
r
versicherten Sachen betreffen.
Als Mehrkosten gelten jene Kosten, die aufgrund behördlicher Auflagen nach einem ersatz-
pflichtigen Schaden die Kosten der Wiederherstellung [...] für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z. B. Erdreich, Wasser
inkl. Grundwasser und Luft werden nicht ersetzt, ebenso nicht die Kosten der Behandlung von
gefährlichem [...] die als Folge
eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses durch, auf dem Versicherungsgrundstück be-
findliche, radioaktive Isotope entstehen, sind bis S 50.000,-- auf erstes Risiko mi