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Zusatzbed. f.d. Feuer-BU-Vers. von ind., gewerb. sonst. Betrieben (BU3003.12)
Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, wird
folgendes vereinbart:
2.3.1. Der Versicherungsnehmer wird bei Streitfällen aus diesem Vertrag seine Ansprüche [...] zu leistenden
Entschädigung von den Versicherern getragen.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Anzeige des Schadens als Teilzahlung den
Betrag verlangen, der nach Lage der Sache mindestens zu [...] eines (Muster in Anhang 3) und dessen
Unterfertigung durch die Betriebsleitung oder den Brandschutzbeauftragten und den die
brandgefährlichen Tätigkeiten Ausführenden vorgeschrieben.
3.1.4. Brandgefährliche
Ergänzende Bedingung für Wasserbaustellen BW-S8 (BW-S8)
Bausumme oder zusätzlich zu Lasten des Auftraggebers
gehen, trägt der Versicherer sie auch unter den Voraussetzungen des § 63 Vers. VG. nur dann,
wenn das Auftraggeberrisikos und der Einschluß von Schäden durch [...] BAUWESEN - Ergänzende Bedingungen für Wasserbaustellen - BW-S8
Bezeichnung des Bauvorhabens und vertragliche Leistung:
Lage der Baustelle:
Gewässer, in dessen Gefahren- bzw. Einflußbereich die Baustelle
Ableitungsrohre am Grundstück (LW1123.15)
LEITUNGSWASSER - Ableitungsrohre am Grundstück - LW1123.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschäden
einschließlich der hierfür erforderlichen Nebenarbeiten [...] Gebäude, jedoch innerhalb des versicherten Grundstücks sind abweichend von Artikel 2 Punkt 12
der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB innerhalb der vereinbarten und auf der Polizze
angeführten Versicherungssumme
Löschwasserversorgung (FBU172)
Löschwasserbezugsstellen mit mindestens 100 m3
Wasser und am Versicherungsort mindestens eine Tragkraftspritze (Födermenge mindestens 800
Liter pro Minute) und B-Saugschläuche sowie C-Druckschläuche in [...] ausreichender Anzahl
befinden.
Die Vereinbarungen dieser Besonderen Bedingung gelten als vertraglich vereinbarte
Sicherheitsvorschriften gemäß Artikel 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung
VersVG§64 (VersVG§64)
en die Feststellung nicht treffen können oder
wollen oder sie verzögern.
(3) Sind nach dem Vertrag die Sachverständigen vom Gericht zu bestellen, so ist für die Bestellung
das Bezirksgericht zuständig [...] eine ausdrückli-
che Vereinbarung der Beteiligten begründet werden. Der Beschluß, durch den dem Antrag auf Bestellung
der Sachverständigen stattgegeben wird, ist nicht anfechtbar.
(4) Eine Vereinbarung