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Eingebrachte Fahrzeuge der Beherbergungsgäste (AH5436.16)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Fremdenbeherbergung; Kraftfahrzeuge, Anhänger
und Wasserfahrzeuge - AH5436.16
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Kraftfahrzeuge, Anhänger und
Umweltstörung durch Störfälle (AH1003.15)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Umweltstörung durch Störfälle - AH1003.15
Versichert gelten Umweltstörungen durch Störfälle gemäß Artikel 6 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AHVB am versicherten Grundstü
Landwirtschaftliche Nutzung (RS1006.15)
RECHTSSCHUTZ - Landwirtschaftliche Nutzung - RS1006.15
1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen des vereinbarten und auf der Polizze
angeführten Fahrzeug-Rechtsschutzes (Artikel 17
Plus ab 11 % Invalidität (UN1075.18)
UNFALL - Plus ab 11 % Invalidität - UN1075.18
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dau
OÖV-Premium für Freizeitunfälle ab 11 % (UN1083.18)
UNFALL - OÖV-Premium für Freizeitunfälle ab 11 % - UN1083.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversic