Suche
Bahnen gemäß EKHG ohne Pistenrisiko (AH444.2) (AH444.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - BAHNEN GEMÄSS EKHG OHNE DECKUNG DES
PISTENRISIKOS - AH444.2
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstiger Leistungsfreiheit des
Versicherers gemäß § 6
Provisorische Reparaturen (CS4018.12)
COMPUTER/E-GERÄTE - Provisorische Reparaturen - CS4018.12
Bei Schadenfällen bis zu einer voraussichtlichen Schadenhöhe von EUR 7.000,- ist es
dem Versicherungsnehmer gestattet, unverzüglich mit den
Provisorische Reparaturen (CS3006.12)
COMPUTER/E-GERÄTE - Provisorische Reparaturen - CS3006.12
Bei Schadenfällen bis zu einer voraussichtlichen Schadenhöhe von EUR 7.000,- ist es
dem Versicherungsnehmer gestattet, unverzüglich mit den
Haustechnik - versicherte Sachen (MB1103.18)
MASCHINENBRUCH - Haustechnik - versicherte Sachen - MB1103.12
In Ergänzung des Artikel 1 Pkt. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden AMB (Allgemeine
Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, mas
Bedingungen für die Anpassung der Prämienzahlung - 2004 (VBANPZV2004)
Bedingungen für die Anpassung der Prämienzahlung an den höchstmöglichen
staatlich geförderten Betrag gem. § 108g Abs.2 EStG i.d.F. BGBl I Nr 10/2003
(Anpassungsklausel) - 2004
§ 1 Zeitpunkt der