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Landwirtschaftliche Nutzung (RS1006.15)
RECHTSSCHUTZ - Landwirtschaftliche Nutzung - RS1006.15
1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen des vereinbarten und auf der Polizze
angeführten Fahrzeug-Rechtsschutzes (Artikel 17
Plus ab 11 % Invalidität (UN1075.18)
UNFALL - Plus ab 11 % Invalidität - UN1075.18
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dau
Erdwärmekollektor- und Erdwärmetauscherrohre (LW3007.12)
LEITUNGSWASSER - Erdwärmekollektor- und Erdwärmetauscherrohre -
LW3007.12
In Abänderung des Art. 2 Pkt 2. und des Art. 2.3 der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen
gegen Leitungswasserschäden
Elektrogeräte - PauschalversicherungVersicherte Sachen - Haushalt (CS1101.13)
ELEKTROGERÄTE - Versicherte Sachen Haushalt - CS1101.13
In Abänderung des Artikel 2 Punkt 1 der der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von
elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB) gelten
Ableitungsrohre am Grundstück (LW1123.15)
LEITUNGSWASSER - Ableitungsrohre am Grundstück - LW1123.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschäden
einschließlich der hierfür erforderlichen Nebenar