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Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden Grunddeckung (inkl. Außenanlagen) (Fe3001.21)
FEUER - Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden Grunddeckung (inkl.
Außenanlagen) - Fe3001.21
1. Allgemein
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden du
Grundstückseinfriedungen und definierte Außenanlagen (St1122.24)
STURM - Grundstückseinfriedungen und definierte Außenanlagen am
Grundstück - St1122.24
Mitversichert sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugr
Außenanlgen (Fe1121.24)
FEUER - Grundstückseinfriedungen und definierte Außenanlagen am
Grundstück - Fe1121.24
Mitversichert sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugr
Bahnen gemäß EKHG ohne Deckung des Pistenrisikos (AH346) (AH346)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH346
BAHNEN GEMÄSS EKHG OHNE DECKUNG DES PISTENRISIKOS
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstige
Kfz und Anhänger ruhend in Garagen (St1143.15)
Sturm - Kraftfahrzeuge und PKW-Anhänger in Garagen - St1143.15
Schäden an, in Garagen abgestellten Kraftfahrzeugen und PKW-Anhängern des
Versicherungsnehmers gelten bis zur Höhe der vereinbarten und