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Markisen, Rollläden, Außenjalousien oder Außenraffstores (DH1705.24)
Gebäudezubehör, Gartenhütten und Geräteboxen - DH1705.24
Ergänzend zu Artikel 1 Punkt 1.2.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD zählen im
Eigentum des Versicherungsnehmers stehende
- Markisen, Rollläden [...] Versicherung Entschädigung
erlangt werden kann. Dies gilt auch für den Fall, dass aus einem solchen Vertrag, aus einem vom
Versicherungsnehmer zu vertretenden Umstand kein Versicherungsschutz gegeben ist.
BETRIEBSUNTERBRECHUNG - Mietzinsentgang - BU3012.22 (BU3012.22)
AFBUB gilt als Unterbrechungsschaden der
Deckungsbeitrag, der dadurch entgeht, dass der Bestandnehmer die Weiterzahlung kraft Gesetzes
oder nach dem Bestandvertrag verweigern kann und tatsächlich verweigert
Umweltstörung durch Störfälle (AH1003.15)
Störfälle - AH1003.15
Versichert gelten Umweltstörungen durch Störfälle gemäß Artikel 6 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AHVB am versicherten Grundstück durch
- Heizungsanlagen, die ausschließlich für [...] wenn auch diesbezüglich eine besondere Vereinbarung getroffen wurde. Artikel 2 Punkt 1
der dem Vertrag zugrunde liegenden AHVB (Vergrößerung des versicherten Risikos) ist
dementsprechend nicht anzuwenden
Betriebsunterbrechung Mietzinsentgang (BU3004.12)
AFBUB gilt als Unterbrechungsschaden der
Deckungsbeitrag, der dadurch entgeht, daß der Bestandnehmer die Weiterzahlung kraft Gesetztes
oder nach dem Bestandvertrag verweigern kann und tatsächlich verweigert
VersVG§12 (VersVG§12)
§ 12 (1) Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Steht der Anspruch
einem Dritten zu, so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf die Leistung des [...] mit
der Anführung einer der Ablehnung derzeit zugrunde gelegten Tatsache und gesetzlichen oder vertrag-
lichen Bestimmung begründet ist. Nach zehn Jahren tritt jedoch die Verjährung jedenfalls ein.