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Familienunfallversicherung 100-100-50 (UN1003.24)
sind ab dem Zeitpunkt der erfolgten Abnabelung (Durchtrennen der
Nabelschnur) versichert.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
OÖV-Familienunfallversicherung 100-100-100 (UN1005.24)
sind ab dem Zeitpunkt der erfolgten Abnabelung (Durchtrennen der
Nabelschnur) versichert.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Familienunfallversicherung 100-100-100 (UN1002.24)
sind ab dem Zeitpunkt der erfolgten Abnabelung (Durchtrennen der
Nabelschnur) versichert.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Rechtsschutz Vergabe-Rechtsschutz (RS3100.22)
sie zu bevorzugen, und/oder
- bewusst gegen Vergabevorschriften verstößt.
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Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS2015.1)
Schadenhöhe vorzulegen und gegebenenfalls die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu
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entbinden sind;
1.4. dass der Versicherer bei [...] Auf dieses Recht ist der Versicherungsnehmer
vor Einholung seiner Zustimmung hinzuweisen.
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(2) Bei Vereinbarung der elektronischen Kommunikation [...] Die Nichtzahlung von Zinsen oder Kosten löst die Rechtsfolgen der Abs. 1 bis 3 nicht aus.
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§ 39a. Ist der Versicherungsnehmer bloß mit nicht