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Mitversicherung des Transportrisikos (CS3008.19)
COMPUTER - Mitversicherung des Transportrisikos für
Notebooks/Netbooks/Laptops/Orderman - CS3008.19
In Abweichung von Art. 2, Art. 3 und Art. 5 der vereinbarten und dem Vertrag zugrunde liegenden
Gewerbe/Gemeinde Gebäude Variante B (LW3017.19)
Klimaanlage und
einer Sprinkleranlage nach bestimmungswidrigem Auslösen,
als mitversichert, auch wenn deren Vorhandensein bei Vertragsabschluss nicht angezeigt worden
ist.
Selbstbehalt je Schadenfall: 20%
Prämienregulierung (ab einer Jahresprämie von EUR 7.300,-)MB46-03 (MB46-03)
MASCHINENBRUCH - Prämienregulierung (ab einer Jahresnettoprämie von EUR
7.300,-) - MB46-03
Wird nach einer Beobachtungszeit von drei Jahren festgestellt, dass für diesen Zeitraum die
Schadenzahlunge
VersVG§38 (VersVG§38)
§ 38 (1) Ist die erste oder einmalige Prämie innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluß des Versi-
cherungsvertrags und nach der Aufforderung zur Prämienzahlung nicht gezahlt, so ist der Versicherer,
Mehrkosten durch behördloche Auflagen für Feuer-TIG und EC-TIG (AS5011.23)
ALLGEMEIN SACHVERSICHERUNG - Mehrkosten durch behördliche Auflagen -
AS5011.23
In der Feuerversicherung und der Extended Coverage sind
Mehrkosten durch behördliche Auflagen
mitversichert.
Das sin