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Folgeschäden von ind. Blitzschlag / Stromausfall an Mastgeflügel (F846.1)
FOLGESCHÄDEN VON INDIREKTEM BLITZ- F846.1$FT0
SCHLAG UND STROMAUSFALL - VERENDEN VON GEFLÜGEL
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für die Feuer
VersVG§64 (VersVG§64)
§ 64 (1) Eine Vereinbarung, daß einzelne Voraussetzungen des Anspruches aus der Versicherung
oder die Höhe des Schadens in einem Schiedsgutachterverfahren durch Sachverständige festgestellt
werden
Folgeschäden von ind. Blitzschlag / Stromausfall an Schweinen (Fe2845.16)
FEUER - Folgeschäden von indirektem Blitzschlag und Stromausfall - Verenden
von Schweinen - Fe2845.16
In Erweiterung des Art. 2 Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB besteht Versicher-
ungs
Plus für Freizeitunfälle ab 11 % Invalidität (UN1077.18)
UNFALL - Plus für Freizeitunfälle ab 11 % - UN1077.18
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad
Bauherrnhaftpflichtversicherung (AH3846.12) (AH3846.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Bauherrnhaftpflichtversicherung für Bauvorhaben
bis EUR 400.000 Gesamtbaukosten - AH3846.12
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen