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Kabinenverglasung von Zug- und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (Gl2003.16)
GLASBRUCH - Kabinenverglasung von Zug- und selbstfahrenden Arbeits-
maschinen - Gl2003.16
1. Versicherungsschutz
Versicherungsschutz besteht für Bruchschäden an der Kabinenverglasung von Zugmaschin
Unfallrente lebenslang (UN1026.16)
Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis hervorgerufenen
Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich im Falle einer Invalidität der
Prozentsatz des Invaliditätsgrades
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St2131.21)
STURM - Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel - St2131.21
1. Versicherte Gefahren und Schäden
In Abänderung von Artikel 2 Pkt. 8 der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden AStB gel
Kraftfahrzeuge in ruhendem Zustand (Fe1128.21)
FEUER - Kraftfahrzeuge in ruhendem Zustand - Fe1128.21
1. Gefahren und Schäden:
1.1. Brandschäden an Kraftfahrzeugen
- Versichert gelten Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabst
Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand (Fe1127.21)
FEUER - Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand - Fe1127.21
1. Gefahren und Schäden:
1.1. Brandschäden an Kraftfahrzeugen
- Versichert gelten Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion un