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Bahnen gemäß EKHG ohne Deckung des Pistenrisikos (AH444) (AH444)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH444
BAHNEN GEMÄSS EKHG OHNE DECKUNG DES PISTENRISIKOS
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstige
Rechtsanwälte, Verteidiger in Strafsachen (VH005) (VH005)
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHT - Rechtsanwälte, Verteidiger in Strafsachen -
VH005
1. Die Versicherung erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der AVBV insbesondere
auf die befugte Tätigk
Notare (VH006) (VH006)
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHT - Notare - VH006
1. Die Versicherung erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der AVBV insbesondere
auf die befugte Tätigkeit als Vormund, Sachwalter, Kurator
DaHeim - Ausschnittsdeckung (DHA-2015)
HAUSHALT - DaHeim Ausschnittsdeckung - DHA2015
1. Abschluss, Bestand und Ende der DaHeim Ausschnittsdeckung
Voraussetzung für einen Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser Bedingungen ist in jedem
Unterbrechungsschäden durch radioaktive Isotope bzw. radioaktive Verunreinigung (Kontamination) infolge eines versicherten Sachschadens (BU3132.15)
FEUER BU - Unterbrechungsschäden durch radioaktive Isotope bzw. radioaktive
Verunreinigung (Kontamination) infolge eines versicherten Sachschadens -
BU3132.15
Unterbrechungsschäden, die als Folge e