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Allgemeine Bedingungen für die Seniorenunfallversicherung 2024 (AUVB-S2024)
n
Abschnitt E: Sonstige Vertragsbestimmungen
Art. 22: Versicherungsperiode, Vertragsdauer
Art. 23: Kündigung, Erlöschen des Vertrages
Art. 24: Rechtsstellung der am Vertrag beteiligten Personen
Art [...] endet.
2. Vertragsdauer
2.1. Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag zum Ablauf ohne dass es
einer Kündigung bedarf.
2.2. Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mindestens ein [...] Jahr, gilt der Versicherungsvertrag
zunächst für die vertraglich vereinbarte Dauer.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich aber jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der
Vertrag nicht spätestens
Folgeschäden von ind. Blitzschlag / Stromausfall an Geflügel (Fe2846.16)
beigebracht werden, so hat der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt von
30% des Schadenbetrages anstelle von 15% selbst zu tragen.
Das Prüfprotokoll muss von einem konzessionierten Elektrounternehmen ausgestellt [...] und Stromausfall - Verenden
von Geflügel - Fe2846.16
In Erweiterung des Art. 2 Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB besteht Versicher-
ungsschutz auch für Schäden durch das Verenden von Geflügel [...] Versicherungssumme bildet die
Grenze der Ersatzleistung des Versicherers nach Maßgabe des Art. 8 der dem Vertrag zugrunde
liegenden ABS.
Voraussetzung für die Entschädigungsleistung ist das Vorhandensein einer
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2024 (AUVB2024)
n
Abschnitt E: Sonstige Vertragsbestimmungen
Art. 22: Versicherungsperiode, Vertragsdauer
Art. 23: Kündigung, Erlöschen des Vertrages
Art. 24: Rechtsstellung der am Vertrag beteiligten Personen
Art [...] endet.
2. Vertragsdauer
2.1. Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag zum Ablauf ohne dass es
einer Kündigung bedarf.
2.2. Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mindestens ein [...] Jahr, gilt der Versicherungsvertrag
zunächst für die vertraglich vereinbarte Dauer.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich aber jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der
Vertrag nicht spätestens
Allgemeine Österreichische Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB 2011) (AOETB2011)
Falle großer Havarei der Beitragswert höher als die Versicherungssumme, ersetzt der
Versicherer den Beitrag zur großen Havarei nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum
Beitragswert.
ARTIKEL 13 VERSICH [...] Schließt der Versicherungsnehmer den Vertrag in der Absicht ab, sich aus der Über-
versicherung einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag
nichtig. Dem Versicherer gebührt gleichwohl [...] ngsnehmer zu tragen.
ARTIKEL 14 PRÄMIE
Hinsichtlich der Prämie und der Rechtsfolgen des Zahlungsverzuges gelten generell die
einschlägigen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG) in der
Allgemeine Bedingungen für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Notare (ABVN)
Versicherungsschutz
zu dem festgesetzen Zeitpunkt.
Art. 9 - Kündigung des Versicherungsvertrages
1. Vertragsablauf
Der Vertrag ist zunächst auf die in der Polizze festgesetzte Zeit abgeschlossen. [...] Notar bis zum Abschluß des Vertrages nicht bekannt geworden sind. Dies gilt jedoch nur,
soweit diese Schadenersatzverpflichtungen nicht durch einen anderen Versicherungsvertrag
zur Gänze gedeckt [...] Schadenfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende
Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der
Rente erstattet