Suche
Kollektivunfallversicherung für Berufsunfälle ohne Wegunfälle (U109.3)
die Versicherung nicht eingeschlossen.
Die Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des Art. 12 der AUVB 2003 in bezug auf Kinderlähmung und
durch Zeckenbiss übertragene Frühsommer-Meningoencephalitis sind
U848-99 (U848-99)
BESONDERE BEDINGUNG 848-99
Dauernde Unfallinvalidität mit Aktivvorsorge
1. Beträgt der gemäß AUVB 1999 Artikel 7, Pkt. 1 bis 4 festgestellte Invaliditätsgrad mehr als 50%,
dann wird für den 50% [...] ällen erbracht wird. Die Leistung beträgt daher
( die progressive Steigerung laut Art. 7, Pkt. 5 AUVB 1999 ist bereits berücksichtigt):
Progressionsstaffel-Invalidität
I: Invaliditätsgrad
II:
U105.3 (U105.3)
U105.3
Einzelunfallversicherung für Kinder
Gemäß Art. 8, Pkt. 3 AUVB 2001 werden für Personen unter 15 Jahren für den Todesfall im Rahmen der
Versicherungssumme nur die
Einzelunfallversicherung für Kinder (U105.4)
NG
BESONDERE BEDINGUNG U105.4
Einzelunfallversicherung für Kinder
Gemäß Art. 8, Pkt. 3 AUVB 2003 werden für Personen unter 15 Jahren für den Todesfall im Rahmen der
Versicherungssumme nur die
Einzelunfallversicherung für Kinder (U105.1) (U105.1)
U105.1
Einzelunfallversicherung für Kinder
Gemäß Art. 8, Pkt. 3 AUVB 1995 werden für Personen unter 15 Jahren für den Todesfall im Rahmen der
Versicherungssumme nur die