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GP-TBU-95 (GP-TBU-95)
als Folge von Brandschäden an Trocknungs- und sonstigen Erhitzungs-
anlagen und deren Inhalt entstehen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, auch
wenn der Brand innerhalb einer [...] n in der
Total-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
3.1.1. UNTERBRECHUNGSSCHÄDEN DURCH BRANDSCHÄDEN IN
TROCKNUNGS- UND ERHITZUNGSANLAGEN
In Ergänzung zu Art. 1 der Allgemeinen Feuer-B
GP-TBUZ-95 (GP-TBUZ-95)
als Folge von Brandschäden an Trocknungs- und sonstigen Erhitzungs-
anlagen und deren Inhalt entstehen, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert,
auch wenn der Brand innerhalb einer [...] der
Feuer-Betriebsunterbrechungs-Zusatzversicherung
3.1.1. UNTERBRECHUNGSSCHÄDEN DURCH BRANDSCHÄDEN IN
TROCKNUNGS- UND ERHITZUNGSANLAGEN
In Ergänzung zu Art. 1 der Allgemeinen Feuer-B
Selbsttätige Brandmeldeanlagen (F51) (F51)
FEUER - Selbsttätige Brandmeldeanlagen - F51
Die in der Polizze bezeichneten Gebäude sind durch eine selbsttätige Brandmeldeanlage
geschützt. Die Anlage muss jederzeit den vom Verband der Versicheru [...] zuständige Brandverhütungsstelle
überprüfen und die allenfalls hiebei festgestellten Mängel unverzüglich beseitigen zu lassen und
durch eine Bestätigung der zuständigen Brandverhütungsstelle die Erfüllung [...] zuständige Brandverhütungsstelle
überprüfen
läßt und die allenfalls hiebei festgestellten Mängel unverzüglich beseitigen zu lassen und
durch eine Bestätigung der zuständigen Brandverhütungsstelle die Erfüllung
Selbsttätige Brandmeldeanlagen (FBU51) (FBU51)
FEUER-BU BESONDERE BEDINGUNG FBU51
Selbsttätige Brandmeldeanlagen
Die in der Polizze bezeichneten Gebäude sind durch eine selbsttätige Brandmeldeanlage
geschützt. Die
Anlage muß jederzeit den vom Verband [...] zuständige Brandverhütungsstelle
über-
prüfen und die allenfalls hiebei festgestellten Mängel unverzüglich beseitigen zu lassen und
durch eine Bestätigung der zuständigen Brandverhütungsstelle die Erfüllung [...] zuständige Brandverhütungsstelle
überprüfen
läßt und die allenfalls hiebei festgestellten Mängel unverzüglich beseitigen zu lassen und
durch eine Bestätigung der zuständigen Brandverhütungsstelle die Erfüllung
Trocken- und Erhitzungsanlagen (TIG177.15)
Wasch-, Koch- und Textil-
trocknungsgeräte) und deren Inhalt sind auch dann versichert, wenn der Brand innerhalb der
Anlage ausbricht.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1