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ZBSt-LDW98 (ZBSt-LDW98)
- bei Wohngebäuden Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Warmwasserbereitungsanlagen, ausge-
nommen Solaranlagen.
Bei Wohngebäuden ist auch folgendes Gebäudezubehör versichert, wenn [...] STURMVERSICHERUNG
VON LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEBEN
1. Versicherte Sachen
Nur in Gebäuden sind versichert, Betriebseinrichtungen, Kraftfahrzeuge, Zugmaschinen, Mähdre-
scher und [...] Erntefrühcte und sonstige dem landwirtschaftlichen Be-
trieb dienende Waren und Vorräte.
1.1. Gebäude sind mit allen Baubestandteilen (ausgenommen Verglasungen und Kunststoffverglasungen
aller
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung (EFA99)
zerstört oder beschädigt werden.
3. Die Versicherung von Gebäuden schließt ein, und zwar
a) Innerhalb der versicherten Gebäude
1. Schäden an Rohren durch Bruch im wasserführenden [...] Versicherung erstreckt sich nicht auf
a) Schäden an Gebäuden, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden
befindlichen Sachen;
b) Schäden durch W [...] Versicherung erstreckt sich nicht auf
a) Schäden an Gebäuden, die noch nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden
befindlichen Sachen;
b) Schäden durch Sturmflut
USP-BH95 (USP-BH95)
Räumlichkeiten oder Teile des Gebäudes Anwendung, auf die sie
bei ausschließlicher Nutzung Anwendung finden würden.
GRUPPIERUNG
GRUPPE A: GEBÄUDE
A.1. Als Gebäude im Sinne dieser Gruppierungse [...] konstruktiven Bestandteil der Gebäude bilden.
Ferner gehören dazu: Geschäftsportale, sofern sie sich im Eigentum des Gebäude-Eigentümers bef-
inden.
A.3. Gebäude können mit oder ohne die unter [...] Maschinenfundamente gehören zur Gruppe B.
A.4. Ausnahmen bei Wohngebäuden und gleichgestellten Gebäuden:
Bei Wohngebäuden, Wohnheimen (Kinder-, Jungend-, Studenten-, Alterswohnheimen und dgl
Einbruchdiebstahlversicherung - Zusatzbedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung von Gemeinden, industriellen, gewerblichen und sonstigen Betrieben - ED3022.21 (ED3022.21)
Versicherungsort befindlichen Gebäuden als versichert. Für diese Sachen gelten, soweit
vertraglich nichts anderes vereinbart ist, die folgenden Zuordnungen:
1.1. Gebäude sind mit allen Baubestandteilen [...] en über und unter Erdniveau versichert.
1.1.1. Als Gebäude gelten:
alle Gebäude im engeren Sinn, das sind alle Bauwerke, die durch räumliche Umfriedungen
Menschen und Sachen Schutz gegen äußere Einflüsse [...] Bauwerke, die einen konstruktiven Bestandteil von Gebäude bilden.
Bauwerke, die überwiegend bautechnisch ausgeführt sind.
Bauwerke, die im Anlagevermögen den Gebäuden zugeordnet sind.
1.1.1.1. Nur aufgrund besonderer
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung (EF4)
zerstört oder beschädigt werden.
3. Die Versicherung von Gebäuden schließt ein, und zwar
a) Innerhalb der versicherten Gebäude
1. Schäden an Rohren durch Bruch im wasserführenden [...] Versicherung erstreckt sich nicht auf
a) Schäden an Gebäuden, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden
befindlichen Sachen;
b) Schäden durch W [...] Versicherung erstreckt sich nicht auf
a) Schäden an Gebäuden, die noch nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden
befindlichen Sachen;
b) Schäden durch Sturmflut