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VersVG§38 (VersVG§38)
§ 38 (1) Ist die erste oder einmalige Prämie innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluß des Versi-
cherungsvertrags und nach der Aufforderung zur Prämienzahlung nicht gezahlt, so ist der Versicherer,
Mehrkosten durch behördloche Auflagen für Feuer-TIG und EC-TIG (AS5011.23)
ALLGEMEIN SACHVERSICHERUNG - Mehrkosten durch behördliche Auflagen -
AS5011.23
In der Feuerversicherung und der Extended Coverage sind
Mehrkosten durch behördliche Auflagen
mitversichert.
Das sin
AH802 (AH802)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH802
AUSLANDSDECKUNG FÜR DIE GANZE ERDE
EINSCHLIESSLICH USA UND KANADA
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abwe
Erweiterte land- und forstwirtschaftliche Betriebshaftpflicht (AH805)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT
AH805
ERWEITERTE LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE
BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
1. Schäden an Fluren oder Kulturen durch Weidevieh
Abweichend von Abschnitt B 5.1.
GP-TBU-95 (GP-TBU-95)
gsschäden, die als Folge von Brandschäden an Trocknungs- und sonstigen Erhitzungs-
anlagen und deren Inhalt entstehen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, auch
wenn der Brand