Suche
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall und/oder Problemstoffen (F804.1) (F804.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F804.1
MEHRKOSTEN DURCH BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM
ABFALL UND/ODER PROBLEMSTOFFEN
1. In Ergänzung des Art. 1
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall und/oder Problemstoffen (F84) (F84)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F84
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall
und/oder Problemstoffen
1. In Ergänzung des Art. 1 (7) l
Exportschutzklausel (TREXP-08)
Bedingungen lediglich das eigene Interesse des Versicherungsnehmers.
Sie ist nur gültig für Lieferungen, deren Versicherung gemäß den Verkaufsbedingungen
Sache des Käufers ist.
Die Exportschutzversicherung kann
USKV – Ausbreitungsrisiko in die EU (AH468) (AH468)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH468
USKV -; Auslandsdeckung für das Ausbreitungsrisiko in die angrenzenden
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Schweiz und Liechtens
Erdwärmekollektor- und Erdwärmetauscherrohre (LW3007.12)
LEITUNGSWASSER - Erdwärmekollektor- und Erdwärmetauscherrohre -
LW3007.12
In Abänderung des Art. 2 Pkt 2. und des Art. 2.3 der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen
gegen Leitungswasserschäden