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Bauherrnhaftpflichtversicherung (AH446.2)
gemäß Antrag.
Voraussetzung ist
1.1. daß die technische Planung, Leitung und Ausführung von Arbeiten einem hiezu behördlich berech-
tigten Ziviltechniker oder Gewerbetreibenden übertragen werden
Bauherrnhaftpflichtversicherung (AH446) (AH446)
gemäß Antrag.
Voraussetzung ist
- daß die technische Planung, Leitung und Ausführung von Arbeiten einem hiezu behördlich berech-
tigten Ziviltechniker oder Gewerbetreibenden übertragen werden
Stillstand (MB43.1-03)
festgestellten Stillstandes.
Falls die endgültige Abrechnung ergibt, dass der gestundete Betrag höher ist als der vertraglich
zugestandene Nachlass, hat der Versicherungsnehmer die Differenz nachzuzahlen. Diese
Vorsorgeversicherung (AH3829.12)
für den
Versicherungsnehmer nach Vertragsabschluss neu entstehen und nicht von der bisherigen
Betriebsbeschreibung umfasst sind, im Rahmen des Vertrages Versicherungsschutz.
2. Ausgenommen
Zusatzbed. f.d. BU-Vers. zusätzl. Gefahren (ZBECBU-IG03)
Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, wird
folgendes vereinbart:
2.1. Der Versicherungsnehmer wird bei Streitfällen aus diesem Vertrag seine Ansprüche