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H805 (H805)
HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG H805
ERWEITERTE LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE
BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
1. Schäden
Räucheranlagen FBU127.1 (FBU127.1)
FEUER-BU - Räucheranlagen - FBU127.1
Als Sachschäden im Sinne des Art 3 der AFBUB gelten Schäden an Räucheranlagen und deren
Inhalt auch dann, wenn der Brand innderhalb der Anlage ausbricht.
Die Rä
Indirekter Blitzschlag für Gemeinden bei Bestand einer Elektronik-Pauschal-oder Maschinenbruchversicherung (F205)
FEUER - Indirekter Blitzschlag für Gemeinden, solange eine Elektronik-Pauschal-
versicherung bzw. eine Maschinenbruchversicherung besteht - F205
Abweichend von Artikel 2, Punkt 5. der Allgemeinen Be
Betriebsstillegung (F25) (F25)
FEUER - Betriebsstillegung - F25
1. Alle stillgelegten Maschinen, Apparate, Transmissionen und sämtliche Zubehörteile sind sofort
gründlich zu reinigen und zu konservieren. Der Kraftstrom ist abz
Betriebseröffnung (F26)
FEUER - Betriebseröffnung - F26
Da der Prämienberechnung die Versicherung von in Bau befindlichen Betriebsanlagen zugrunde
liegt, stellt die Aufnahme des Betriebes, gleichviel in welchem Umfang und