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Gewährleistung insolventer Subunternehmer (AH3859.17 (AH3859.17)
AH3859.17
1. Hinweis und Zweckbestimmung
Die Erfüllung von Gewährleistungspflichten ist grundsätzlich nicht versichert (Art 7.1. AHVB).
Durch die folgende Vereinbarung werden bestimmte Aufwendungen [...] von Art 4 AHVB besteht Versicherungsschutz, wenn der für die mangelhafte
Arbeit/Werk zugrundeliegende Auftrag an den Subunternehmer während der Wirksamkeit des
Versicherungsschutzes dieser
Vereinbarung zur prämienfreien Rohbaudeckung (ImG017.15)
Versicherungsschutz für die auf der Polizze angeführten Gebäude nach Maßgabe der dem
Vertrag jeweils zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen:
In der Feuerversicherung für sämtliche versicherte Gefahren; [...] Fenster und Stiegenaufgänge – verschlossen sind.
In der Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz (B 11 EHVB).
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für das Bauherrenrisiko (B 11.1.2. EHVB) und [...] verglast sind.
2. Über Antrag kann die Rohbauversicherung in den Sparten Feuer, Sturm und Haus- und Grund-
besitzhaftpflicht prämienfrei gestellt sein. Es gilt ausdrücklich vereinbart, dass prämienfreier
Zusatzbedingungen für die Elektronik-Pauschalversicherung (CS3011.15)
icherung CS3011.15
1. Versicherte Sachen
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 1 der dem Vertrag zugrundeliegenden AEVB sind die gesamten
stationären und – sofern zur üblichen Nutzung dafür gebaut und geeignet [...] Anlagen und Geräte soweit der Versicherungsnehmer dafür zu haften hat, versichert und
zwar:
a) Grunddeckung:
Bürotechnik:
- Anlagen und Geräte der Informationstechnik,
z.B. Datenverarbeitungsanlagen, [...] AEVB.
g. In Abänderung von Art. 10 Pkt. 2.2. (Ersatzleistung) der AEVB gilt folgende Staffel
zugrundegelegt:
- 0 - 12 Monate nach Neuanschaffung 100 % der Wiederbeschaffungskosten (WBK)
- 13 - 24 Monate
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall (MB3007.12)
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen
radioaktiven Sachen) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) BGBI. 325/90 in der
Fassung BGBI. 417/92 oder des Wasserrechtsgesetzes [...] Abwicklung.
7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z.B. Wasser inkl.
Grundwasser und Luft (ausgenommen Erdreich) werden nicht ersetzt, ebenso nicht, wenn sie mit
versicherten Sachen
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (MB4074.12)
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen
radioaktiven Sachen) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) BGBI. 325/90 in der
Fassung BGBI. 417/92 oder des Wasserrechtsgesetzes [...] Abwicklung.
7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z.B. Wasser inkl.
Grundwasser und Luft (ausgenommen Erdreich) werden nicht ersetzt, ebenso nicht, wenn sie mit
versicherten Sachen