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Markisen, Rollläden, Außenjalousien oder Außenraffstores (DH1705.24)
HAUSHALT - Gebäudezubehör, Gartenhütten und Geräteboxen - DH1705.24
Ergänzend zu Artikel 1 Punkt 1.2.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD zählen im
Eigentum des Versicherungsnehmers stehende
Feuerversicherung von KFZ zum Neuwert (F-74.1) (F-74.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F-74.1
FEUERVERSICHERUNG VON KRAFTFAHRZEUGEN
ZUM NEUWERT
Abweichend von Art. 5 (1) und (2) der Allgemeinen
Ergänzende Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ERB2006) zu den ARB2003 (ERB2006)
ERGÄNZENDE BEDINGUNG FÜR DIE
RECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNG (ERB2006) ZU DEN ARB2003
Einführung und Inhaltsverzeichnis
Bitte beachten Sie, dass die Ergänzenden Bedingungen nur soweit gelten, als sie
Schäden an Kundenfahrzeugen - Versorgungshandlungen (AH3420.15) (AH3420.15)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Schäden an Kundenfahrzeugen; bestimmte
Versorgungshandlungen - AH3420.15
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge, an denen der
Versi
Zusatzbedingungen für die Feuerversicherung v. Wohngebäuden (ZBF-WG98) (ZBF-WG98)
FEUER ZBF-WG98
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DIE FEUERVERSICHERUNG
VON WOHNGEBÄUDEN
1. Wohngebäude sind mit allen Baubestandteilen übe