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Feuerversicherung von KFZ zum Neuwert (F74.1) (F74.1)
FEUER - Feuerversicherung von Kraftfahrzeugen zum Neuwert - F74.1
Abweichend von Art. 5 (1) und (2) der Allgemeinen Feuerversicherungs-Bedingungen (AFB) ist für
den Fall der Wiederherstellung eines
Feuerversicherung von KFZ zum Neuwert (F-74.1) (F-74.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F-74.1
FEUERVERSICHERUNG VON KRAFTFAHRZEUGEN
ZUM NEUWERT
Abweichend von Art. 5 (1) und (2) der Allgemeinen
Fremdes Eigentum inkl. Reparaturgut (TIG006.13)
FEUER - Fremdes Eigentum inkl. Reparaturgut zum Verkehrswert - TIG006.13
1. Bis zur Höhe der vereinbarten und in der Polizze angeführten Versicherungssumme gelten auf
erstes Risiko mitversichert:
F
Produktinformationsblatt Assistance Unfallversicherung (PIBUAss.2018)
Wichtiger Hinweis
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Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✔ ✘ Krankheiten
✘ von Piloten und anderen Besatzungsmitgliedern
✘ bei motorspor
Öffnung von Behältnissen mit geraubten Schlüsseln (ED3009.12)
EINBRUCHDIEBSTAHL - Öffnung von Behältnissen mit geraubten Schlüsseln -
ED3009.12
Sofern und soweit die nachstehend beschriebenen Zusatzdeckung auf der Polizze samt
Versicherungssumme ausgewiesen is