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Überspannungsableiter für E-Geräte (DH1107.15)
HAUSHALT - Überspannungsableiter für E-Geräte - DH1107.15
Liegt zum Vertragsabschlusszeitpunkt ein Nachweis für die Verwendung von
Überspannungsableitern für ständig angeschlossene E-Geräte der Unte
VersVG§69 (VersVG§69)
§ 69 (1) Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, so tritt an die Stelle
des Veräußerers der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhält-
n
Vandalismusschäden an Eingangstüren (DH1416.18)
Versicherungssumme auf erstes Risiko begrenzt.
Als Obliegenheit nach Eintritt des Versicherungsfalles, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des
Versicherers gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen des §
Waschbecken, Natur- und Kunststeinplatten (DH1505.21)
oder beim Transport entstehen,
- Schäden, die durch Tätigkeiten an den versicherten Sachen selbst, deren Fassungen,
Umrahmungen, Um-, An- und Zubauten entstehen. Schäden durch Reinigungsarbeiten sind
jedoch
Datenschutzinfoblatt Oberösterreichische Versicherung AG (DSINFO.24)
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Stand Februar 2024
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