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ImRecht Selbstbeteiligung (RS1010.18)
RECHTSSCHUTZ - Selbstbeteiligung - RS1010.18
Selbstbeteiligung gemäß Artikel 6.8 der dem Vertrag zugrunde liegenden ARB:
Der Versicherungsnehmer trägt – außer in den Fällen des Beratungs-Rechtsschutzes
Ausschluss von Glasbruchschäden (DH1500.15)
- Ausschluss von Glasbruchschäden - DH1500.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für Haushaltversicherungen (ABH bzw. ABHD) erstreckt sich der
Räucherschränke und deren Inhalt (Fe2102.16)
Räucherschränke und deren Inhalt - Fe2102.16
In Abänderung von Art. 2, Punkt 1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Räucherschrän-
ke und deren Inhalt auch gegen Schäden, die mit dem Räucherbetrieb
Betriebsunterbrechung nach indirektem Blitzschlag (BU3011.19)
BU3011.19
In Erweiterung der AFBUB in der jeweils gültigen Fassung gelten Unterbrechungsschäden
aufgrund eines versicherten Sachschadens durch indirekten Blitzschlag auf erstes Risiko bis zu
der auf der
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen - FE3036.21 (Fe3036.22)
FEUER - Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen - Fe3036.22
Am Versicherungsgrundstück mit dem Boden bzw. dem Schwimmbad fest verbundene
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen gelten einschließlich