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Allgemeine Sicherheitsvorschriften für industrielle unf gewerbliche Anlagen SI95 (SI95)
sonstigen Feuerarbeiten
sind in der Nähe leicht entflammbarer Stoffe und Flüssigkeiten grundsätzlich zu vermeiden. Die
zu bearbeitenden Teile sind vielmehr in die für solche Feuerarbeiten [...] hriften), darf bei Blocklagerung
die von einer geschlossenen Lagerung eingenommenen Grundfläche höchstens 200 m2 betragen.
Zwischen den so gebildeten, einzelnen Lagerblöcken müssen [...] österreichischen Bundes-Feuerwehrverband ausgearbeitet worden
sind, wird verwiesen:
101/67 - Grundlagen für die Beurteilung der Brand- und Explosionsgefährlichkeit
104/64 - Brandgefahren beim Schweißen
Versicherungsform nach den Neuverglasungskosten (G810) (G810)
Blei-, Messing- und sonstige Kunstverglasungen.
Sind am Schadentag die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten niedriger als
die tatsächlichen Neuverglasungskosten, so wird nur [...] Teil des Schadens ersetzt, der sich
zum ganzen Schaden verhält, wie die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten zu
den tatsächlichen Neuverglasungskosten.
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Versicherungsform nach den Neuverglasungskosten (G807) (G807)
Messingverglasungen und sonstige Kunstverglasungen.
Sind am Schadentag die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten niedriger als
die tatsächlichen Neuverglasungskosten, so wird derjenige [...] Teil des Schadens ersetzt, der sich zum
ganzen Schaden verhält wie die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten zu den
tatsächlichen Neuverglasungskosten.
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Fußboden- und/oder Wandheizung (LW1118.15)
- Fußboden- und/oder Wandheizung - LW1118.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Schäden am oder
durch das Wärmeabgabesystem einer wasserführenden Fußboden- und/oder [...] Fußboden- und/oder Wandheizung
erstreckt sich in Erweiterung von Artikel 8 Punkt 8 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB auf
eine Heizungsschlaufe.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite
Versicherungsform nach den Neuverglasungskosten (G815) (G815)
Blei-, Messing- und sonstige Kunstverglasungen.
Sind am Schadentag die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten niedriger als
die tatsächlichen Neuverglasungskosten, so wird nur [...] Teil des Schadens ersetzt, der sich
zum ganzen Schaden verhält, wie die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten zu
den tatsächlichen Neuverglasungskosten.
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