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Wohnungseigentum (G785)
leistungsfrei, so kann er sich hierauf gegenüber den übrigen
Wohnungseigentümern wegen deren Sondereigentum und wegen deren
Miteigentumsanteilen (§ 1 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes) nicht berufen.
Die
L807-IG (L807-IG)
AWB fallen Schäden an den an die Leitung angeschlossenen Ein-
richtungen und Armaturen, soweit deren Erneuerung oder Reparatur im Zuge der Behebung eines Rohrge-
brechens im Sinne des Art. 1 der AWB
Öffnung von Behältnissen mittels geraubter Original- oder Duplikatschlüssel (E38) (E38)
EINBRUCH E38
ÖFFNUNG VON BEHÄLTNISSEN MITTELS GERAUBTER ORIGINAL-
ODER DUPLIKATSCHLÜSSEL
In Abänderung und Erweiter
Sicherheitstüre gemäß ÖNORM B5338 (DH1411.15)
HAUSHALT - Sicherheitstür gemäß Ö-Norm B5338 - DH1411.15
Sämtliche in die Wohnung, in das Haus führende Türen (ausgenommen Balkon- oder
Terrassentüre) sind gemäß Ö-Norm B5338, Klasse 3 ausgeführt. I
Dichtungs- und Verstopfungsschäden (LW3807.15)
der AWB fallen Schäden an den an die Leitung angeschlossenen
Einrichtungen und Armaturen, soweit deren Erneuerung oder Reparatur im Zuge der Behebung
eines Rohrgebrechens im Sinne des Art. 1 der AWB notwendig