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Zusatzbedingungen für die Maschinenbruch-versicherung von Solarthermieanlagen (ZMB-STF09.1)
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen
radioaktiven Sachen) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) BGBI. 325/90 in der
Fassung BGBI. 417/92 oder des Wasserrechtsgesetzes [...] Abwicklung.
4.6.7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z.B. Wasser inkl.
Grundwasser und Luft (ausgenommen Erdreich) werden nicht ersetzt, ebenso nicht, wenn sie mit
versicherten Sachen
Prämiennachlaß für zwei getrennte Kältemaschinen (KG12) (KG12)
Anlage mit mindestens zwei
getrennten Kältemaschinen samt Antrieb und automatischer Zuschaltung zugrunde, sodaß bei
Ausfall einer Anlage die zweite Anlage den Kältespiegel über einen Zeitraum von mindestens
Ausschluss Feuer und Einbruchdiebstahl (CS8.1)
RÄTE - Ausschluss des Feuer- und Einbruchdiebstahl-, Diebstahl-
und Beraubungs-Risikos - CS8.1
Aufgrund besonderer Vereinbarung wird Art. 1 Pkt. 1.6. und 1.10 der Allgemeinen Bedingungen
für die Versicherung
Indirekte Blitzschäden an Außenanlagen (Fe1165.15)
samt E-Installationen, die sich außerhalb der versicherten Gebäude,
jedoch innerhalb des Versicherungsgrundstückes befinden.
Dazu zählen Anlagenteile der Haustechnik von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Ersatzwerte für Biervorräte der Brauereien (F46) (F46)
Schadenfalles gültig gewesene Einkaufspreis (ausschließlich Steuern) für Biervorräte gleicher
Güte zugrundegelegt.
Soweit die Biervorräte fest verkauft sind, gilt allein die Verkaufspreisklausel.
Oberöste