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Allgemeine Bedingungen für die Raiffeisen-Plus-Leistungen (ABRP2015.1)
Schadenhöhe vorzulegen und gegebenenfalls die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 4
entbinden sind;
1.4. dass der Versicherer bei [...] Auf dieses Recht ist der Versicherungsnehmer
vor Einholung seiner Zustimmung hinzuweisen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 2 / 4
(2) Bei Vereinbarung der elektronischen Kommunikation [...] Die Nichtzahlung von Zinsen oder Kosten löst die Rechtsfolgen der Abs. 1 bis 3 nicht aus.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 3 / 4
§ 39a. Ist der Versicherungsnehmer bloß mit nicht
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS2015.1)
Schadenhöhe vorzulegen und gegebenenfalls die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 4
entbinden sind;
1.4. dass der Versicherer bei [...] Auf dieses Recht ist der Versicherungsnehmer
vor Einholung seiner Zustimmung hinzuweisen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 2 / 4
(2) Bei Vereinbarung der elektronischen Kommunikation [...] Die Nichtzahlung von Zinsen oder Kosten löst die Rechtsfolgen der Abs. 1 bis 3 nicht aus.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 3 / 4
§ 39a. Ist der Versicherungsnehmer bloß mit nicht
KFZ-Reparaturbetriebe, Tätigkeit an Kundenfahrzeugen (AH3865.17) (AH3865.17)
Der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers beträgt EUR 750,00 je Versicherungsfall.
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ImGeschäft - Total-Betriebsunterbrechungsversicherung (BU3006.19)
ebstahl in Ergänzung oder Erweiterung des Art.
1 AEB vereinbarter Deckungserweiterungen.
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Innere Unruhen, böswillige Beschädigung Wohnungsinhalt (DH1726.21)
Punkt 2
(Obliegenheiten im Schadensfall) unverzüglich bei der Sicherheitsbehörde anzuzeigen.
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