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Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen (St3010.12)
STURM - Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen - St3010.12
Am Grundstück mit dem Boden bzw. dem Schwimmbad fest verbundene, fachgerecht errichtete
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen gelten
Photovoltaikanlagen (St2100.18)
dem jeweils angegebenen zum tatsächlichen Wert gekürzt.
Gemäß Art. 3 Punkt 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB wird vereinbart, dass sich der
Versicherungsschutz auch auf die Glasabdeckung dieser
Dauerstandzelte - Dauercamper (St1145.21)
Besonderen auf die Obliegenheit
der Schneeabräumpflicht gemäß Artikel 6 Punkt 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB.
Nicht versichert gelten:
- Vorzelte mit verschiebbarem Gestänge bzw. ohne Winte
Auslandsdeckung Landwirtschaftlicher Inhalt (Fe2118.16)
tung, Erntefrüchte, Viehbestand
und Vorräte - Fe2118.16
Abweichend von Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingungen für die
Feuerversicherung AmHof/AmLand (Fe2001.16), besteht Ve
Speditionsgüterversicherung (F55) (F55)
hat.
2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Sachen, für die Feuerversicherungsschutz
aufgrund einer anderen Versicherung besteht.
3. Falls die nach Ziffer 2 ersatzpflichtigen Versicherer eine