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Gebäude-Pauschalversicherung (G217)
GLAS - Gebäude-Glaspauschalversicherung - G217
In Erweiterung des Art. 3, der ABG gilt vereinbart, daß im Rahmen einer Gebäude-
Glaspauschalversicherung die gesamte Verglasung - auch aus Kunststoff
Gebäude-Pauschalversicherung (G218)
GLAS - Gebäude-Glaspauschalversicherung - G218
In Erweiterung des Art. 3, der ABG gilt vereinbart, daß im Rahmen einer Gebäude-
Glaspauschalversicherung die gesamte Verglasung - auch aus Kunststoff
Grobe Fahrlässigkeit (GF5001.16)
Grobe Fahrlässigkeit - GF5001.16
Abweichend von Artikel 10 Abs. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Sachversicherung (ABS) und § 61 VersVG verzichtet der Versicherer
Importschutzklausel (TRIMP-08)
TRANSPORT - Importschutzklausel - TRIMP-08
Diese Versicherung ist eine Schutzversicherung, gilt nur hilfsweise (subsidiär) und deckt1.
auf Grundlage der jeweils gültigen Allgemeinen Österreichischen
Beschlagnahme-Klausel (TRBESCH)
TRANSPORT - Beschlagnahme-Klausel - TRBESCH
1. Umfang der Versicherung
Die in Artikel 6 (1) der AÖTB 2013 ausgeschlossenen Gefahren der Beschlagnahme, Entziehung
oder sonstiger Eingriffe von hoher