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Zusatzbedingungen für die Maschinen-Pauschal -BU-Versicherung (MU3002.12)
Anlagen und Geräten, deren Neuwert je Gerät bei Vertragsabschluss
unter EUR 200,- liegt
- Maschinen, Anlagen und Geräten, deren Neuwert je Gerät bei Vertragsabschluss
EUR 100.000.- übersteigt
- Gebäudebestandteilen
Bergungs- und Beseitigungsklausel (Tr3002.12)
Transport-Versicherungs-Bedingungen
(AÖTB) - Tr3002.12
1. Der Versicherer leistet bis zu der im Versicherungsvertrag festgesetzten Versicherungssumme
Ersatz für Aufwendungen zum Zwecke der Bergung und/oder [...] Der Versicherer leistet nur insofern Ersatz, als eine Ersatzleistung nicht aus einem anderen
Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
4. Ein Übergang der Rechte an den oder auf die beschädigten oder
Zusatzbed. f.d. BU-Vers. zusätzl. Gefahren (BU3008.12)
Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, wird
folgendes vereinbart:
2.1. Der Versicherungsnehmer wird bei Streitfällen aus diesem Vertrag seine Ansprüche
Bergungs- und Beseitigungsklausel (TRBERG-08)
Transport-Versicherungs-Bedingungen
(AÖTB) - TRBERG-08
1. Der Versicherer leistet bis zu der im Versicherungsvertrag festgesetzten Versicherungssumme
Ersatz für Aufwendungen zum Zwecke der Bergung und/oder [...] Der Versicherer leistet nur insofern Ersatz, als eine Ersatzleistung nicht aus einem anderen
Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
4. Ein Übergang der Rechte an den oder auf die beschädigten oder
Versicherung von Akkus von Elektrofahrzeugen (KA1140.25)
Fahrzeugen mit kombiniertem Elektromotorbetrieb (Hybridfahrzeuge) -
KA1140.25
1. Gemäß Art 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) erstreckt [...] wurde dieser entwendet,
gilt folgende Regelung:
3.1. In Ergänzung zu Artikel 5 Pkt. 2.2. der dem Vertrag zugrunde liegenden allgemeinen
Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) wird bei