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Zusatzbedingungen für die Elektronik-Pauschalversicherung (CS3011.14)
Palmtops,
- Unterhaltungselektronik,
- Prozessrechner, Steuerungen (z.B. CNC) von Maschinen,
- Handelsware und Vorführgeräte,
- Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallationen;
- Anlagen und Geräte, für die
Keine-Sorgen-Paket (UN1068.21)
Unfall (siehe auch Artikel 11 der AUVB):
Leistung bis zu EUR 12.500, --
Für Heil- und Behandlungskosten, die nach ärztlicher Verordnung notwendig waren, wie z.B.
erstmalige Anschaffung künstlicher [...] Zahnersatzes, Heilbehelfe,
Medikamente, Physiotherapien, Selbstbehalte.
Private Ordinations- und Behandlungskosten wie z.B. Ordinationskosten von Privat- und Wahlärzten,
private bildgebende Verfahren wie MRT [...] werden bis zu 35 % der Versicherungssumme
übernommen. Ersetzt werden auch die Kosten einer Druckkammerbehandlung nach Tauchunfällen.
Nicht versichert sind Kosten der Sonderklasse in Spitälern sowie
Leitungswasser - Nebenkosten (ZHL30.1)
zu verstehen.
- Abfuhrkosten sind Kosten des Transportes zum Zweck der Behandlung oder zur Deponierung.
- Behandlungskosten sind Kosten für Maßnahmen, welche dazu dienen, gefährlichen Abfall/Problemstoffe [...] Ver-
sicherungssumme mitversichert.
Entsorgungskosten sind Kosten für Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und Deponierung:
Diese Kosten müssen verursacht werden durch
- eine im Rahmen der Allgemeine [...] nach tierkörperverwertungsrechtlichen Bestimmungen unterlie-
gen, angefallen, wie diese zu behandeln und/oder zu deponieren sind.
Gefährlicher Abfall und Problemstoffe sind im Sinn des Abfallwi
Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung - 2012 (NACHBU2012)
ausüben.
(3) Der Eintritt des jeweiligen Ereignisses ist gleichzeitig mit dem schriftlichen Antrag anhand von
Urkunden, die das Ereignis in geeigneter Form nachweisen (wie etwa Heiratsurkunde, Geburtsurkunde
Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung für Berufseinsteiger - 2014 (NACHBUBE2014)
Versicherer ausüben.
(3) Der Eintritt des jeweiligen Ereignisses ist gleichzeitig mit dem Antrag anhand von Urkunden, die
das Ereignis in geeigneter Form nachweisen (wie etwa Heiratsurkunde, Geburtsurkunde