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Gebäude - Pauschalversicherung (G219)
GLAS - Gebäude-Glaspauschalversicherung - G219
In Erweiterung des Art. 3, der ABG gilt vereinbart, daß im Rahmen einer Gebäude-
Glaspauschalversicherung die gesamte Verglasung - auch aus Kunststoff
Werbeanlagen (G753)
GLAS - Werbeanlagen - G753
1. Versichert sind die im Versicherungsvertrag näher bezeichneten Werbeanlagen, und zwar
Leuchtröhrenanlagen (Hochspannungsanlagen);
Firmenschilder;
Transparente.
2. Der
GP-Bo-95 (GP-Bo-95)
GEWERBE-PLUS-BOTENBERAUBUNGSVERSICHERUNG (GP-Bo-95)
1. In der Botenberaubungsversicherung gelten die Punkte 5, 12 - 14 der
Ergänzenden Bedingungen für die Gewerbe-Plus-Versicherung (GP-95).
besondere Bedingung für die Mitversicherung (MVL-2003) (MVL-2003)
Besondere Bedingung für die Mitversicherung in der Lebensversicherung
(MVL-2003)
(1) Die Oberösterreichische Versicherung AG ist als führender Versicherer beauftragt und
bevollmächtigt, sämtlich
Gebäude-Pauschalversicherung (G203)
GLAS - Gebäude-Glaspauschalversicherung - G203
In Erweiterung des Art. 3, der ABG gilt vereinbart, dass im Rahmen einer Gebäude-
Glaspauschalversicherung die gesamte Verglasung - auch aus Kunststoff