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Zusatzbedingungen für die Maschinen-Pauschal -BU-Versicherung (MU3002.12)
Beschädigungen an
- Maschinen, Anlagen und Geräten, deren Neuwert je Gerät bei Vertragsabschluss
unter EUR 200,- liegt
- Maschinen, Anlagen und Geräten, deren Neuwert je Gerät bei Vertragsabschluss
EUR 100 [...] Sachen:
In Abänderung des Art. 1 Pkt. 1 der AMBUB gilt vereinbart, dass als versicherte Sache, aus deren
Beschädigung ein Unterbrechungsschaden entsteht, sämtliche gewerblich genutzte, im Eigentum
des V
Abhol- und Zustelldienst von Fahrzeugen (AH427) (AH427)
Vernichtung, Verlust
oder Abhandenkommen von in Verwahrung genommenen Fahrzeugen einschließlich deren Zubehör auf der
Fahrt vom Kunden zum versicherten Betrieb und umgekehrt im Zuge des Abholens und
Erweiterter Neuwertersatz für Gebäude (AHo010.23)
AmHof – Erweiterter Neuwertersatz für Gebäude – AHo010.23
In Ergänzung der dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Feuer- (AFB), Sturm- (AStB) und
Leitungswasserbedingungen (AWB) gilt vereinbart,
Berechnungsstaffel Röhren (EG210)
ELEKTRONIKVERSICHERUNG BESONDERE BEDINGUNG EG210
Staffel zur Berechnung der Entschädigung für
Röntgenröhren und Ventile, Bildverstärkerröhren,
Vakuumröhren
Bauherrnhaftpflichtversicherung (AH446.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH446.2
BAUHERRNHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsne