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Brandmeldeanlagen (BU3001.12)
hung im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen
Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) dar.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Brandmeldeanlagen (Fe3005.12)
Brandmeldeanlage
stellt auch eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung im Sinne des Art. 2 ABS dar.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Kraftfahrzeuge in ruhendem Zustand (Fe1128.21)
des Versicherers einzuholen bzw. eine angeordnete Besichtigung
des Schadens abzuwarten.
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Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand (Fe1127.21)
des Versicherers einzuholen bzw. eine angeordnete Besichtigung
des Schadens abzuwarten.
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Extended Coverage - böswillige Beschädigung inkl. Graffito/Graffiti (EC3005.22)
Vandalismus und Graffiti sind dabei
unverzüglich bei der Sicherheitsbehörde anzuzeigen.
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