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Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (UN1061.16)
Gliedertaxe für Ärzte - UN1061.16
In teilweiser Erweiterung des Artikel 7, Pkt. 3.2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung gelten ausschließlich nachfolgende
FEUER – Schäden an versicherten Gebäuden durch Anprall unbekannter KFZ auf erstes Risiko – Fe5024.19 (Fe5024.19)
Nebenkosten für Aufräum- Abbruch- und Entsorgungsarbeiten im Sinne des Art. 3
Pkt. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB – bis zur Höhe der vereinbarten und auf der
Polizze unter Position Schäden an versicherten
Hobbywerkstätteneinrichtung (DH1710.20)
.
In Erweiterung der Deckung für indirekte Blitzschäden gemäß den vereinbarten und dem Vertrag
zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHD) erstreckt
sich der Versi
GLASBRUCH - Verglasungen von Schaukästen, Vitrinen und Anzeigetafeln - Gl3014.21 (Gl3014.22)
n
Schaukästen (digital oder analog), Vitrinen und Anzeigetafeln (digital und analog) am
Versicherungsgrundstück bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes
Risiko.
2. Nicht v
Versicherung von indirektem Blitzschlag bei Elektrofahrzeugen (KA1143.25)
indirektem Blitzschlag bei
Elektrofahrzeugen - KA1143.25
In Erweiterung des Art 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) und der Besonderen