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Premium für Freizeitunfälle ab 11 % Invalidität (UN1073.18)
Freizeitunfälle ab 11 % - UN1073.18
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität [...] Versicherungsleistung
erbracht.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens
Plus ab 11 % Invalidität (UN1075.18)
- Plus ab 11 % Invalidität - UN1075.18
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität [...] weniger als 11 %, wird keine Versicherungsleistung
erbracht.
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte In
WV.1 (WV.1)
gsklausel) kann unbeschadet des Fortbestandes der sonstigen Ver-
tragsbestimmungen für sich allein von jedem Vertragspartner jährlich mit einer Kündigungsfrist
von 3 Monaten auf den Zeitpunkt
Kfz-Rechtsschutz für den Fuhrpark (RS850.1)
Aufforderung zur Bezahlung der Verzugsprämie gemacht, so hat
der Versicherer den etwa zuviel gezahlten Betrag rückzuerstatten.
3. Der Versicherer hat das Recht, die Angaben des Versicherungsnehmers nachzuprüfen [...] Voraussetzungen des § 6 VersVG vereinbart wird, wird bestimmt:
Als Obliegenheit, die die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegende Äquivalenz zwischen Risiko und
Prämie aufrechterhalten soll, bei der sich
Kombinierter Rechtsschutz für Im Recht Privat Single (RS210) (RS210)
Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in der jeweils zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses geltenden Fassung in folgendem Umfang geleistet:
1.1. Fahrzeug-Rechtsschutz (Artikel 17.2 [...] Arbeits- und Sozialversicherungs-Rechtsschutz (Artikel 21 und 22 ARB).
1.7. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für den Privatbereich (Artikel 23 ARB).
1.8. Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19