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Gebäude-Pauschalversicherung (Gl1209.15)
GLAS - Gebäude-Glaspauschalversicherung - Gl1209.15
In Erweiterung des Art. 3, der ABG gilt vereinbart, dass im Rahmen einer Gebäude-
Glaspauschalversicherung die gesamte Verglasung - auch aus Kunst
Gebäude-Pauschalversicherung (Gl1203.15)
GLAS - Gebäude-Glaspauschalversicherung - Gl1203.15
In Erweiterung des Art. 3, der ABG gilt vereinbart, daß im Rahmen einer Gebäude-
Glaspauschalversicherung die gesamte Verglasung - auch aus Kunsts
Erweiterter Neuwertersatz (DH1721.15)
HAUSHALT - Erweiterter Neuwertersatz - DH1721.15
1. In Ergänzung von Artikel 8 Punkt 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH gilt vereinbart,
dass bei Wohnzwecken dienenden Gebäuden und für den
Kabinenverglasung von Zug- und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (Gl2003.16)
GLASBRUCH - Kabinenverglasung von Zug- und selbstfahrenden Arbeits-
maschinen - Gl2003.16
1. Versicherungsschutz
Versicherungsschutz besteht für Bruchschäden an der Kabinenverglasung von Zugmaschin
Bergungs- und Beseitigungsklausel (Tr3002.12)
TRANSPORT - Bergungs- und Beseitigungsklausel für die Versicherung von
Gütertransporten nach den Allgemeinen Transport-Versicherungs-Bedingungen
(AÖTB) - Tr3002.12
1. Der Versicherer leistet bis zu