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Automatische Waschanlagen (AH425.3) (AH425.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH425.3
AUTOMATISCHE WASCHANLAGEN
Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.10.2 bis 7.10.4 AHVB auch auf
Schadener
Schäden an Fahrzeugen durch Brand, Blitzschlag oder Explosion (AH426.3) (AH426.3)
AH420.3.htm
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Reifenhandel (Schäden an Kundenfahrzeugen) (AH421.1)
Bedingung
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH421.1
REIFENHANDELSGESCHÄFTE UND VULKANISIERBETRIEBE MIT
MONTAGETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachste
Umweltstörung (AH431) (AH431)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH431
UMWELTSTÖRUNG
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Art. 6 AHVB ist getroffen.
Die Versicherungssumme beträgt im
Bekämpfung von Pflanzenschädlingen und Anwendung von (AH432) Unkrautvertilgungsmitteln (AH432)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH432
BEKÄMPFUNG VON PFLANZENSCHÄDLINGEN UND ANWENDUNG VON UNKRAUT-
VERTILGUNGSMITTELN IM RAHMEN VON LAND- UND FORSTWIRTS