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Selbstvermarkter und Ab-Hof-Verkäufer (AHo006.18)
Sonnensegel);
b.) Handmaschinen;
c.) Werkzeuge;
d.) KFZ-Anhänger (auch fahrbare Verkaufsanhänger) und deren Zubehör (wie unter
anderem Markisen und Sonnensegel);
e.) elektrische Anlagen (soweit diese nicht
Rechtsschutz Vergabe-Rechtsschutz (RS3100.22)
besteht kein Versicherungsschutz
- in Verfahren im Zusammenhang mit solchen Vergabeverfahren zu deren
Durchführung sich der Versicherungsnehmer vor Abschluss bzw. innerhalb von 3 Monaten
Basis für Freizeitunfälle (UN1079.21)
UNFALL - Basis für Freizeitunfälle - UN1079.21
Versicherungsschutz besteht nur für Freizeitunfälle.
Freizeitunfälle sind Unfälle, die nicht Arbeitsunfälle und diesen gleichgestellte Unfälle im Sinn
Reifenhandel (Schäden an Kundenfahrzeugen) (AH421.1)
Bedingung
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH421.1
REIFENHANDELSGESCHÄFTE UND VULKANISIERBETRIEBE MIT
MONTAGETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachste
Sicherheitsvorschriften für Körnertrocknungsanlagen (F60) (F60)
FEUER - Sicherheitsvorschriften für Körnertrocknungsanlagen
in Lagerhäusern - F60
1. Die Einrichtung zur Warmluftbereitung darf nicht mit festen Brennstoffen betrieben werden.
2. Die Trocknungsanla