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Deckungserweiterung Landwirtschaft Plus (KH1044.16)
KFZ-HAFTPFLICHT - Deckungserweiterung Landwirtschaft Plus für
Fahrzeuge mit landwirtschaftlicher Verwendung - KH1044.16
Versicherungsschutz besteht für die Verwendung des versicherten Kraftfahrzeuge
Bergungs- und Beseitigungsklausel (TRBERG-08)
TRANSPORT - Bergungs- und Beseitigungsklausel für die Versicherung von
Gütertransporten nach den Allgemeinen Transport-Versicherungs-Bedingungen
(AÖTB) - TRBERG-08
1. Der Versicherer leistet bis zu
Gebäude - Pauschalversicherung (G219)
GLAS - Gebäude-Glaspauschalversicherung - G219
In Erweiterung des Art. 3, der ABG gilt vereinbart, daß im Rahmen einer Gebäude-
Glaspauschalversicherung die gesamte Verglasung - auch aus Kunststoff
besondere Bedingung für die Mitversicherung (MVL-2003) (MVL-2003)
Besondere Bedingung für die Mitversicherung in der Lebensversicherung
(MVL-2003)
(1) Die Oberösterreichische Versicherung AG ist als führender Versicherer beauftragt und
bevollmächtigt, sämtlich
Werbeanlagen (G753)
GLAS - Werbeanlagen - G753
1. Versichert sind die im Versicherungsvertrag näher bezeichneten Werbeanlagen, und zwar
Leuchtröhrenanlagen (Hochspannungsanlagen);
Firmenschilder;
Transparente.
2. Der