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Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen, (AH435) ausgenommen Kraft- und Wasserfahrzeuge (AH435)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH435
VERLUST ODER ABHANDENKOMMEN EINGEBRACHTER SACHEN,
AUSGENOMMEN KRAFT- UND WASSERFAHRZEUGE
1. Die besondere Vereinb
Eingestellte Fahrzeuge von Beherbergungsgästen (AH436) (AH436)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH436
FREMDENBEHERBERGUNG; KRAFTFAHRZEUGE, ANHÄNGER UND WASSERFAHRZEUGE
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur fü
Gaststallungen (AH437) (AH437)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH437
GASTSTALLUNGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 1, Pkt. 2.2 sowie Art. 7, Pkt. 10. AHV
Saisonbetrieb (AH438) (AH438)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH438
SAISONBETRIEBE
Der Versicherungsschutz ruht hinsichtlich der Risken: ............................................
Ärzte (AH439) (AH439)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Ärzte - AH439
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer
aufgrund der für seinen Beruf geltenden Gesetze, Verordnunge