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Heizelemente von Elektroöfen (MB53-03)
MASCHINENBRUCH - Heizelemente von Elektroöfen - MB53-03
Für Heizelemente der versicherten Elektroöfen wird bei der Bemessung der Entschädigung die
Wertminderung infolge Alters, Abnützung oder aus an
Rauhreiflast (St814)
STURM St814
Rauhreiflast
In Erweiterung der AStB sind Schäden an den versicherten Gebäuden mitversichert, die dadurch
Kardanbeläge (MB58-03)
MASCHINENBRUCH - Kardanbeläge - MB58-03
Schäden an Kardanbelägen werden nur als Folgeschäden eines ersatzpflichtigen Schadens an der
Maschine selbst ersetzt. Bei Bemessung der Entschädigung wird die
Putzereien und Wäschereien (AH407) (AH407)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Putzereien und Wäschereien - AH407
1. Schäden am Putz- oder Waschgut sind gemäß Art 7.10 AHVB generell vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen.
2. Schäden am Putz- oder
Ölklausel (MB52-03)
MASCHINENBRUCH - Ölklausel - MB52-03
Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei den in der Polizze separat angeführten versicherten
Maschinen auch auf das Öl nach Maßgabe von Art. 1 (2) der Allgemei