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Basis für Freizeitunfälle (UN1079.21)
des zuständigen
Sozialversicherungsträgers über die Beurteilung des Unfallereignisses zu erwirken und
vorzulegen.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Plus für Freizeitunfälle ab 11 % Invalidität (UN1077.18)
Freizeitunfälle ab 11 % - UN1077.18
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität [...] Versicherungsleistung
erbracht.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad
Dachlawinen und Schneerutsch (St5102.19)
de Eis- und Schneelast - St5102.19
1. Versicherte Gefahren und Schäden
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Sturmversicherung (AStB) erstreckt sich der V [...] Postkästen und Sichtschutzanlagen;
- Firmenschilder und Werbeanlagen aller Art.
Sind im Versicherungsvertrag mehrere Risikoorte zusammengefasst, steht die auf der Polizze
angeführte Erstrisikosumme -
WB.1 (WB.1)
(Wertanpassungsklausel) kann unbeschadet des Fortbestandes der
sonstigen Vertragsbestimmungen für sich allein von jedem Vertragspartner jährlich mit einer
Kündigungsfrist von 3 Monaten auf den Zeitpunkt der
Kfz-Rechtsschutz für den Fuhrpark (RS3002.15)
ng zur Bezahlung der Verzugsprämie gemacht, so hat der
Versicherer den etwa zuviel gezahlten Betrag rückzuerstatten.
3. Der Versicherer hat das Recht, die Angaben des Versicherungsnehmers nachzuprüfen [...] Einblick in sämtliche maßgebenden Unterlagen zu
gewähren.
4. Als Obliegenheit, die die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegende Äquivalenz zwischen
Risiko und Prämie aufrechterhalten soll und bei der