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Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (DH1717.21)
Naurereignisse gemäß Artikel 2 Punkt 2.6 - und Leitungswasser (Artikel 2 Punkt 3) der jeweils
dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD samt Zu- und Ableitungen sowie elektrischen Anlageteilen
und Installationen [...] chbecken,
- Schäden an Schwimmteichbepflanzungen.
In Erweiterung von Artikel 2 Punkt 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD sind
Bruchschäden an wasserführenden Rohrleitungen von Schwimmbädern, Whirlpools
Umwelteigenschäden durch Ölprodukte (AH2001.21)
Entsorgen von kontaminiertem Erdreich sowie
das Wiederauffüllen von Erdreich,
3.1.2. für das Abtragen und Entsorgen kontaminierter Gebäudebestandteile.
3.2. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere [...] Installationen, Pflanzen und Kulturen.
4. Ist zweifelhaft, ob bzw. inwieweit ein Schaden auf bei Vertragsbeginn bereits erfolgte
Umwelteinwirkungen zurückzuführen ist, so besteht Versicherungsschutz nur
Premium für Freizeitunfälle ab 11 % Invalidität (UN1073.18)
Freizeitunfälle ab 11 % - UN1073.18
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität [...] Versicherungsleistung
erbracht.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens
Plus ab 11 % Invalidität (UN1075.18)
- Plus ab 11 % Invalidität - UN1075.18
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität [...] weniger als 11 %, wird keine Versicherungsleistung
erbracht.
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte In
Plus für Freizeitunfälle (UN1076.21)
des zuständigen
Sozialversicherungsträgers über die Beurteilung des Unfallereignisses zu erwirken und
vorzulegen.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden