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Gewährleistung insolventer Subunternehmer (AH3859.17 (AH3859.17)
AH3859.17
1. Hinweis und Zweckbestimmung
Die Erfüllung von Gewährleistungspflichten ist grundsätzlich nicht versichert (Art 7.1. AHVB).
Durch die folgende Vereinbarung werden bestimmte Aufwendungen [...] von Art 4 AHVB besteht Versicherungsschutz, wenn der für die mangelhafte
Arbeit/Werk zugrundeliegende Auftrag an den Subunternehmer während der Wirksamkeit des
Versicherungsschutzes dieser
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall, Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (F85) (F85)
Erfassung, Sicherung
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit einer anderen Sache auf Grund des AWG BGBl.
325/90 in der Fassung vom BGBl. 417/92 und/oder des Wasserrechtsgesetzes 1959 [...] Abwicklung.
7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z. B. Wasser inkl. Grundwasser
und Luft (ausgenommen Erdreich) werden nicht ersetzt, ebenso nicht die Kosten der Behandlung
Mehrkosten durch Behandlung von Abfall, Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (F803.1) (F803.1)
geordnete Erfassung, Sicherung
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen auf Grund des Abfallwirtschaftsge-
setzes (AWG) BGBl. 325/90 in der Fassung BGBl. 417/92 oder des Wasse [...] Abwicklung.
7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z. B. Wasser inkl. Grundwasser
und Luft (ausgenommen Erdreich) werden nicht ersetzt, ebenso nicht die Kosten der Behandlung
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Messe- und gewerblichen Ausstellungsgütern MA9 (MA9)
EN AUSSTELLUNGSGÜTERN (MA)
§ 1 Vesicherungsgrundlage und Umfang der Haftung
Die Versicherung gilt
a) während des Transportes unter Zugrundelegung der Allgemeinen Transportversicherung [...] Messe bzw. der Ausstellung sowie während der erforderlichen Vor- und Nachlagerung
unter Zugrundelegung der jeweils gültigen:
Allgemeinen Feuerversicherungs-Bedingungen (AFB)
Allgemeinen [...] lassen.
Die Feststellung von Schäden während des Transportes hat im Sinne der der Versicherung zugrunde-
liegenden Bedingungen zu erfolgen.
Bei Schäden, welche sich während des Aufenthaltes in den
IM GESCHÄFT-FEUER-BETRIEBSUNTERBRECHUNGS- ZUSATZVERSICHERUNG (IG-FBUZ-03.2) (IG-FBUZ-03.2)
neuen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften dem Vertrag zugrunde zu legen
sind, gelten weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
2. Anerkennung der Gefahrenumstände
Der Versicherer [...] des Versicherungsschutzes :
1. Änderung von Bedingungen
Werden die diesem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen, Zusatzbedingungen, Sonder-
bedingungen, Besondere Bedingungen bzw [...] sein Aufsichtspersonal zur laufenden Überwachung der Gefahrenver-
hältnisse auf den Versicherungsgrundstücken verpflichten und Gefahrerhöhungen nach Art. 2 ABS
rechtzeitig anzeigen. Dies gilt