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GP-Bo-95 (GP-Bo-95)
GEWERBE-PLUS-BOTENBERAUBUNGSVERSICHERUNG (GP-Bo-95)
1. In der Botenberaubungsversicherung gelten die Punkte 5, 12 - 14 der
Ergänzenden Bedingungen für die Gewerbe-Plus-Versicherung (GP-95).
Stillstand (MB43.1-03)
MASCHINENBRUCH - Stillstand - MB43.1-03
Bei einem nachgewiesenen ununterbrochenen Stillstand von mindestens einem Monat wird je
vollendetem Stillstandmonat für die in der Polizze separat angeführten
OÖV-Basis für Freizeitunfälle (UN1089.18)
UNFALL - OÖV-Basis für Freizeitunfälle - UN1089.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde
liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AU
Gewerbe/Gemeinde Gebäude Variante A (LW3016.19)
LEITUNGSWASSER - Gewerbe/Gemeinde Gebäude Variante A - LW3016.19
Allgemein gilt, dass der Kostenersatz für das Erneuern von Leitungsrohren in jedem Schadenfall
mit der vereinbarten und auf der Poliz
STURM – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Neuwert (St3032.19)
STURM – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger
jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am
Versicherungsort zum Neuwert - St3032.19
1. Allgemein
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