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STURM - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger mit und ohne behördliches Kennzeichen in Gebäuden am Versicherungsgrundstück zum Verkehrswert (St3026.22)
Arbeitsmaschinen, Bagger, Zugmaschinen,
Tieflader) ist am Versicherungsort gemäß Art 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedigung St3016 der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versic [...] Versicherung Entschädigung erlangt werden kann.
Dies gilt auch für den Fall, dass aus einem solchen Vertrag aus einem vom
Versicherungsnehmer zu vertretenden Umstand kein Versicherungsschutz gegeben ist.
STURM - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger mit und ohne behördliches Kennzeichen in Gebäuden am Versicherungsgrundstück zum Verkehrswert auf erstes Risiko (St3027.22)
Arbeitsmaschinen, Bagger, Zugmaschinen,
Tieflader) ist am Versicherungsort gemäß Art 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedigung St3016 der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versic [...] Versicherung Entschädigung erlangt werden kann.
Dies gilt auch für den Fall, dass aus einem solchen Vertrag aus einem vom
Versicherungsnehmer zu vertretenden Umstand kein Versicherungsschutz gegeben ist.
Motorisch angetriebene Flugmodelle bis 5 kg (DH1603.16)
Motorisch angetriebene Flugmodelle bis 5 kg - DH1603.16
In Erweiterung von Artikel 13.1.10 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD gelten
Schadenersatzverpflichtungen aus der Verwendung und/oder Inbetriebnahme [...] LVR in den jeweils gültigen Fassungen stellen
Sicherheitsvorschriften im Sinne des Art. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) dar. Deren Verletzung führt
Wertanpassung - Gebäude, Betriebseinrichtungen, (TIG118.15)
(Wertanpassungsklausel) kann unbeschadet des Fortbestandes der
sonstigen Vertragsbestimmungen für sich allein von jedem Vertragspartner mit einer
Kündigungsfrist von drei Monaten auf den Zeitpunkt der Hau
Kfz-Rechtsschutz für den Fuhrpark (RS3002.15)
ng zur Bezahlung der Verzugsprämie gemacht, so hat der
Versicherer den etwa zuviel gezahlten Betrag rückzuerstatten.
3. Der Versicherer hat das Recht, die Angaben des Versicherungsnehmers nachzuprüfen [...] Einblick in sämtliche maßgebenden Unterlagen zu
gewähren.
4. Als Obliegenheit, die die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegende Äquivalenz zwischen
Risiko und Prämie aufrechterhalten soll und bei der