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Behördliche Auflagen - Mehrkosten (St2104.16)
STURM - Behördliche Auflagen - Mehrkosten - St2104.16
Mehrkosten, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Auflagen nach einem
Schadenereignis über die Kosten der Wiederherstellung in
Einrichtung und Inhalt im Rohbau (St1139.21)
Rohbau - St1139.15
Einrichtung und Inhalt im Rohbau gelten gemäß Artikel 3 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AStB bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko zum
Neuwert
Eingestellte Tiere (AH5811.16)
chutz bezieht sich abweichend von Art. 1 Punkt 2.2 sowie Art. 7 Punkt 10
der dem Vertrag zugrunde liegenden AHVB auch auf Schadenersatzverpflichtungen aus
2.1. Verlust oder Abhandenkommen fremder
Werkstättenbonuskasko (KA1022.16)
bonuskasko - KA1022.16
Dem Kaskoversicherungsvertrag liegt eine begünstigte Prämienkalkulation zugrunde, die einen
Werkstättenbonus beinhaltet.
Als vereinbart gilt, dass bei einem vom Versicherungsschutz
Einrichtung und Inhalt im Rohbau (Fe1139.21)
Rohbau - Fe1139.21
Einrichtung und Inhalt im Rohbau gelten gemäß Artikel 3 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AFB bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko zum
Neuwert