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Schwimmbäder, Whirlpools und Duschen (Fe1103.18)
FEUER - Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen am Grundstück -
Fe1103.18
Auf dem Versicherungsgrundstück befindliche,
- zumindest bis zur Hälfte im Boden versenkte Schwimmbäder ohne Abdeckungen [...] ,
- Schäden an Schwimmteichbepflanzungen.
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
an elektrischen Anlagenteilen und Installationen durch Überspannung
Modell Superschutz 500 ab 11 % Invalidität (UN1031.16)
11 % Invalidität - UN1031.16
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens [...] %, wird keine Versicherungsleistung
erbracht.
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt
Bedingungen für die Risikozusatzversicherung - 2016 (VBRISZ2016)
§ 14 Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind Ihr Antrag, die Versicherungsurkunde mit den Beilagen
"Rechnungsgrundlagen" und "Modellrechnung" sowie sonstiger Anlagen, der dem Vertrag
zugrunde liegende [...] ten in gleicher Weise.
(4) Die Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Prämienanteile und Kosten nach Absatz 1
sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen des jeweiligen Tarifes. Diese können [...] 10 Verpfändung und Abtretung
§ 11 Erklärungen
§ 12 Bezugsberechtigung
§ 13 Verjährung
§ 14 Vertragsgrundlagen
§ 15 Anwendbares Recht
§ 16 Aufsichtsbehörde
§ 17 Erfüllungsort
§ 18 Rentenwahlrecht
Auszug
Rollläden, Außenjalousien, Außenraffstores (DH1720.15)
oder Außenraffstores - DH1720.15
1. In Erweiterung des Artikel 1 Punkt 1.2.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD
zählen im Eigentum des Versicherungsnehmers stehende Rollläden, Außenjalousien [...] optische Beeinträchtigungen (Eindellungen) durch Hagel analog Artikel 1 Punkt 2 der dem Vertrag
zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD als mitversichert.
2.2. Werden die versicherten Sachen erneuert, wird ein
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall (MB3007.12)
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen
radioaktiven Sachen) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) BGBI. 325/90 in der
Fassung BGBI. 417/92 oder des Wasserrechtsgesetzes [...] Abwicklung.
7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z.B. Wasser inkl.
Grundwasser und Luft (ausgenommen Erdreich) werden nicht ersetzt, ebenso nicht, wenn sie mit
versicherten Sachen